Das Honorar berechnet sich in meiner Privatpraxis für alle Patienten, auch Selbstzahler, nach dem erhöhten Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte kann ich nur als Selbstzahler mit Honorarvereinbarung behandeln. Leider lehnen gesetzliche Kassen (z. B. AOK, Barmer, DAK, TKK) eine Kostenerstattung regelmäßig ab.
Privatkassen übernehmen die Behandlungskosten, allerdings nicht immer bis zum erhöhten Satz, Sie müssen evtl. mit einer Zuzahlung rechnen, auch als Versicherter der Beihilfe.
Bitte lesen Sie hier, welche Kosten auf Sie zukommen!
„Wir bestreiten unseren Lebensunterhalt mit dem, was wir bekommen, und wir leben von dem, was wir geben.“ (Winston Churchill)
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